Shein, Temu & Co.: Gesamtverband textil+mode fordert schnelleres Handeln gegen unlautere Praktiken

Positionspapier zur Herstellerverantwortung von Online-Marktplätzen wie Temu und Shein

19.12.2024

Als einer der ersten Organisationen hatte der Gesamtverband textil+mode im Mai dieses Jahres ein 7-Punkte-Forderungskatalog unter der Überschrift „Gleiches Recht für Alle“ in die politische und öffentliche Diskussion eingebracht. Einiges ist seitdem passiert, doch das ist nicht genug.

Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der deutschen Textil- und Modeindustrie: „Wir können nicht weiter dabei zuschauen, wie jeden Tag 400 000 Päckchen per Luftfracht den deutschen Markt fluten und in Stichproben immer wieder Verstöße gegen Produktsicherheit und zahlreiche Gesetze und Auflagen festgestellt werden. Im Namen unserer Qualitätshersteller fordern wir nicht nur gleiches Recht für alle ein, sondern auch Recht auf Augenhöhe. Deshalb machen wir uns dafür stark, dass Hersteller aus Drittstaaten in der EU „Bevollmächtigte“ benennen müssen, die bei Verstößen zur Verantwortung gezogen werden können. Es kann nicht weiter angehen, dass Verbraucher getäuscht werden und Unternehmen, die nach Recht und Gesetz handeln, das Nachsehen haben. Vom Sicherheitsschuh bis zum Babystrampler, Produkte müssen sicher sein, europäische Standards müssen eingehalten sowie Steuern und Zölle gezahlt werden.“

In einem Positionspapier, das dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz übermittelt wurde, setzt sich der Gesamtverband textil+mode deshalb dafür ein, dass Verbraucher und Wettbewerber zivilrechtlich die Möglichkeit erhalten müssen, sich selbst gegen wettbewerbswidrige Praktiken von Herstellern aus Drittstaaten auf Online-Marktplätzen zur Wehr zu setzen.

Nach derzeitiger Gesetzeslage können Marktteilnehmer nur gegen die Online-Plattformen gerichtlich vorgehen, nicht aber gegen die Hersteller in Drittstaaten. Dadurch tragen die Hersteller im Drittland im Vergleich zu ihren europäischen Konkurrenten bei Wettbewerbsverstößen kein Prozessrisiko. Staatliche Marktüberwachungsbehörden können geschäftsschädigende Praktiken unterbinden, aufgrund der schieren Masse der in den EU-Markt verschickten Ware ist dies aber nur sehr eingeschränkt möglich. Hinzu kommt, dass die Verfahren, die die EU gegenüber der Online-Plattform Temu anstrengt, nicht zu einem schnellen Ergebnis führen, aber gerade dies für kleine und mittlere Unternehmen innerhalb der EU lebensnotwendig ist. Deshalb fordert der Gesamtverband textil+mode, dass Hersteller aus Drittstaaten verpflichtet werden, innerhalb der EU Bevollmächtigte zu benennen. Wenn dies nicht geschieht, sollte der Online-Marktplatz vollumfänglich haften müssen.

Sofern sich Unternehmen mit Sitz in der EU auf dem deutschen Markt nicht an gesetzliche Vorgaben halten, können Wettbewerber auf Grundlage des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) effektiv und schnell vorgehen, indem sie auf Unterlassung klagen und Schadensersatz gerichtlich geltend machen. Eine gerichtliche Entscheidung kann im Wege eines Eilverfahrens auch in wenigen Tagen vorläufig erreicht werden, sodass das Unternehmen die unlautere Praxis zeitnah einstellen muss. Für den Fall, dass durch das Produkt einem Verbraucher ein Schaden zugefügt wird, besteht für den Verbraucher selbst zivilrechtlich die Möglichkeit, hiergegen gerichtlich vorzugehen. Voraussetzung ist allerdings die Pflicht für einen Bevollmächtigten in der EU. Sofern kein Bevollmächtigter von den Herstellern benannt wird, sollten Online-Marktplätze im Falle von Verstößen vollumfänglich haften müssen.

 

7-Punkte-Sofortprogramm (Mai 2024): 
GLEICHES RECHT FÜR ALLE: ONLINE-PLATTFORMEN WIE Z. B. SHEIN UND TEMU MÜSSEN SICH AN EU-GESETZE HALTEN!